Alle Basisleistungen auf einen Blick

Ambulantes Operieren

Viele Eingriffe und Operationen lassen sich mittlerweile durch moderne und schonende Anästhesie-, Operations- und Behandlungstechniken problemlos in spezialisierten Arztpraxen oder auch Krankenhäusern ambulant durchführen.

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Arznei- und Verbandmittel

Die BKK SBH übernimmt die vollen Kosten der verordnungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Grundlage hierfür ist der tatsächliche Abgabepreis eines Medikaments, sofern dieser innerhalb der gesetzlichen Festbetragshöhe liegt.

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Arzt- und Facharztbehandlung

Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie unter den zugelassenen Haus- und Fachärzten sowie Zahnärzten frei wählen, einschließlich der psychotherapeutischen Behandlung. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten der Belastungserprobung und Arbeitstherapie

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Auslandsversicherung

Ihre Gesundheitskarte ist nur in Deutschland gültig. Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie jedoch die Europäische Gesundheitskarte nutzen, die sich auf deren Rückseite befindet.

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Brillen und Kontaktlinsen

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die BKK SBH die Kosten für Brillengläser (in Ausnahmefällen auch Kontaktlinsen) in Höhe der Festbeträge, wenn diese medizinisch notwendig sind.

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Programme für chronisch Kranke – DMP

Mit BKK MedPlus kann sich jeder chronisch kranke Mensch darauf verlassen, dass er immer ganz individuell und angepasst an den aktuellen Gesundheitszustand die optimale Therapie erhält – zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort.

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Empfängnisverhütung

Es gibt eine Vielzahl an Methoden zur Empfängnisverhütung und Familienplanung. Auch hier unterstützen wir Frauen wie Männer und bieten Ihnen folgende Leistungen...

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Entbindung

Jede werdende Mutter möchte selbst entscheiden, wie und wo sie ihr Kind zur Welt bringt. Die BKK SBH unterstützt jede Ihrer Entscheidungen: Ob Klinikgeburt, Geburtshaus oder Hausgeburt – wir sind für Sie da.

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Fahrkosten

Ihre BKK SBH zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung, und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 %, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

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Früherkennung

Von Betroffenen selbst wird Krebs häufig erst im fortgeschrittenen Stadium bemerkt, wenn bereits Organe geschädigt und Metastasen (Tochtertumoren) gebildet wurden. Daher kommt es auf ärztliche Früherkennung an. Denn bei rechtzeitiger Diagnose bestehen sehr gute Heilungschancen. Machen Sie mit!

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Gesundheitschecks

Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr übernimmt Ihre BKK SBH einmalig den Gesundheitscheck, ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre.

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Häusliche Krankenpflege

Die BKK SBH übernimmt für Sie die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte (z.B. Pflegedienst). Die Leistung der häuslichen Krankenpflege dient dazu, eine sonst notwendige Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen.

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Haushaltshilfe

Sie sind als haushaltsführende Person erkrankt, werden im Krankenhaus behandelt und nehmen an einer stationären Reha-Maßnahme teil? Sofern kein anderer den Haushalt weiterführen und darin ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe.

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Heil- und Hilfsmittel

Die BKK SBH übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10 % des Mittels zuzüglich 10 € je Verordnung.

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Hospiz

Für Versicherte, die palliativmedizinisch betreut werden müssen, beteiligen wir uns an den Kosten der stationären oder teilstationären Hospizbetreuung, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.

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Kieferorthopädische Behandlung

Kiefer- oder Zahnfehlstellungen können bei Kindern das Kauen, Beißen, Sprechen oder sogar Atmen stark erschweren. Wir wollen, dass solche Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden.

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Krankengeld und Kinderkrankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit übernimmt Ihre BKK SBH den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft: Sie zahlt das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld, 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts.

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Krankenhausbehandlung

Die BKK SBH sichert Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen. Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.

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Kindervorsorgeuntersuchungen

Früh erkannt, lassen sich Abweichungen in der körperlichen und seelischen Entwicklung meist schnell und erfolgreich behandeln. Daher sollten Eltern mit Ihren Kindern die sogenannten U-Untersuchungen wahrnehmen – eine unersetzliche, einfache und kostenlose Möglichkeit...

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Stationäre und ambulante Kuren

Neben der Rentenversicherung übernimmt auch die BKK SBH ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit für Kinder und Erwachsene.

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Massagen und Krankengymnastik

Die BKK SBH übernimmt die Kosten für Heilmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10 % des Mittels zuzüglich 10 € je Verordnung.

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Mutterschaftsgeld und Schwangerschaft

Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 € Mutterschaftsgeld.

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Mutterschaftsvorsorge

Während der Schwangerschaft werden regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Der Frauenarzt informiert dabei die werdende Mutter über die zu erwartenden Veränderungen und die Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik. Außerdem gibt er ihr Verhaltenshinweise.

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Soziotherapie

Für Versicherte, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Leistungen selbständig zu beanspruchen, haben Anspruch auf Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten aber nicht ausführbar ist.

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Zahnarztbehandlung, Zahnvorsorge und Zahnersatz

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit unserer elektronischen Gesundheitskarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Ihre BKK SBH beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.

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Zuzahlungsbefreiung

Zuzahlungen müssen von allen Patienten über 18 Jahren für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Für bestimmte Leistungen schreibt der Gesetzgeber Zuzahlungen vor. Diese Zuzahlungen sind für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich geregelt.

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Grippeschutzimpfung ab 60

Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter von ≥60 Jahren im Herbst eine jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination. Solange Hochdosis-Impfstoffe für die Altersgruppe 60-64 Jahre nicht zugelassen sind, werden für die Influenza-Impfung von Personen in diesem Alter weiterhin inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe (unabhängig vom Impfstofftyp) empfohlen.

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