Künstliche Befruchtung

Ihre BKK SBH übernimmt zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % nochmals 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten für eine künstliche Befruchtung und damit die Hälfte Ihres Eigenanteils.

Neu ab 01.04.2020

Machen Sie mit beim Programm „BKK Kinderwunsch“ – ein umfassendes Premiumangebot der Betriebskrankenkassen steht Ihnen hierbei zur Verfügung!

  • Beteiligung an zwei Kryozyklen in Höhe von je 350,00 Euro
  • Beteiligung an zwei Blastozystenkulturen in Höhe von je 250,00 Euro
  • Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch
  • Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) zur „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI)
  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)*
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryo-konservierte Eizellen vorhanden sind

Der Antrag auf Kostenbeteiligung ist innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum) bei der BKK SBH zu stellen.
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren BKK SBH Kundenberater.