Fissurenversiegelung

Wir beteiligen uns an den Kosten der Fissurenversiegelung (Versiegelung der Zahn-Kauflächen) bei Kindern unter 18 Jahren für zusätzliche Zahngruppen außerhalb der gesetzlichen Regelung. Diese sieht vor, dass bei Kindern zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr die bleibenden 6er- und 7er- Zähne (jeweils letzter und vorletzter Backenzahn vor dem Weisheitszahn) versiegelt werden können und deren Kosten über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Die BKK SBH bezuschusst darüber hinaus die Versiegelung der Prämolaren (Zahn 4 und 5) bei Kindern zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr.