Akupunktur

Akupunkturbehandlungen (Nadelakupunktur) sind für folgende Indikationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz) und
  • chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, anerkannt.

Diese werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Akupunkturleistungen werden je Indikation bis zu zehnmal im Jahr übernommen.

Fragen Sie direkt in Ihrer behandelnden Arztpraxis nach, ob diese Leistung angeboten wird.