Die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen gesetzliche Krankenkassen in jedem Fall zu 50%. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Wir übernehmen für Sie und ihre Kostenbeteiligung sogar 75% !Â
Damit die Kosten für die künstliche Befruchtung überhaupt durch eine Krankenkasse getragen werden können, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Das Paar, das die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen will, muss verheiratet sein und es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
- Ein Arzt, der die künstliche Befruchtung nicht selbst durchführt, muss das Ehepaar vorher ausführlich beraten.
- Von beiden Partnern muss ein HIV-Test vorliegen. Die Frau muss über einen umfassenden Impfschutz verfügen. Wichtig sind insbesondere Röteln, Windpocken und Keuchhusten.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau muss jünger als 40 Jahre, der Mann jünger als 50 Jahre sein.
Vor Beginn der Behandlung muss der Behandlungsplan der Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die Untersuchung der Gründe eine Unfruchtbarkeit vollständig übernommen. Auch reine Hormonbehandlungen sind Teil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Anders ist es bei der eigentlichen künstlichen Befruchtung.
Die Kosten für eine „Insemination ohne Hormonstimulation“ belaufen sich auf rund 200 Euro. Bei dieser Methode werden die männlichen Samen direkt in die Scheide, Gebärmutter oder die Eileiter platziert. Die „Insemination mit hormoneller Stimulation“ kostet rund 1.000 Euro (ohne die Kosten für Medikamente, rund 750 Euro).
Bei der „In-Vitro-Befruchtung“ liegen die Kosten bei rund 3.000 Euro pro Zyklus. Bei dieser Methode erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers im Reagenzglas. Die befruchteten Einzellen werden dann wieder eingesetzt.
Bei drei Versuchen einer In-Vitro-Befruchtung und einigen Versuchen der Insemination im Vorfeld kommen so bis zu 10.000 Euro zusammen. Die Rechnungen für die eigentliche künstliche Befruchtung durch Insemination oder In-Vitro-Befruchtung werden von jeder Krankenkasse bis zu diesen Grenzen zur Hälfte getragen:
- acht Inseminationen ohne Hormonstimulation,
- drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung,
- drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung oder ICSI Behandlung.
Das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen (Kryokonservierung) wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt auch für das Einfrieren von imprägnierten Eizellen, das sind Eizellen, in die das Spermium bereits eingedrungen sind. Eine Ausnahme gilt bei jungen Krebspatientinnen und Krebspatienten. Hier kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kryokonservierung übernehmen.
Angesichts dieser hohen Kosten kann es sich lohnen, vor der künstlichen Befruchtung die Krankenkasse zu wechseln. Auch ein Wechsel zwischen zwei Versuchen ist möglich, bedeutet dann aber einen neuen Behandlungsplan. Das bedeutet aber nicht, dass neu gezählt wird: Die ersten Versuche müssen genannt werden.
Wir bieten Ihnen ein besonderes Angebot, welches Sie mit zusätzlichen Bezuschussungen im Rahmen Ihrer Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützt.
Die BKK SBH übernimmt neben den gesetzlich vorgeschriebenen 50% der Behandlungskosten weitere 25% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum bei der BKK SBH zu stellen.
Sofern Ihr Kinderwunschzentrum dem Programm beigetreten ist und Sie Ihre Teilnahme ebenfalls erklären, können Ihnen folgende Zuschüsse über den gesetzlichen Standard hinaus gewährt werden:
- Zweimaliger Zuschuss an einem Kryozyklus i. H. v. 350,00 Euro
- Zweimaliger Zuschuss an einer Blastozystenkultur i. H. v. 250,00 Euro
- Einmaliger Zuschuss an einem über die Regelversorgung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch i. H. v. 800,00 Euro (IVF) bzw. 1.000,00 Euro (ICSI)*
Des Weiteren bieten wir Ihnen durch unser Programm folgende Mehrwerte:
- Vereinfachter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI bei medizinischer Notwendigkeit
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Leistungsanspruch bis zum Tag vor Vollendung des 42. Lebensjahres)*
- Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei statt drei Embryonen, sofern medizinisch möglich, bevorzugt als Single-Embryo-Transfer
- Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind
*Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführen, handelt es ich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer. Die restlichen Kosten (z. B. ärztlichen Nebenleistungen sowie Arzneimittel) sind bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Behandlungsversuch weiterhin privat zu leisten. Ein Abbruchszyklus wird nicht übernommen.
Links und Teilnahmeprogramme:
Wir haben Ihr Interesse an einer Teilnahme am Programm BKK Kinderwunsch geweckt? Dann informieren Sie gerne direkt auf der Webseite zum Programm.
Die Unterlagen zur Teilnahme am Programm BKK Kinderwunsch sowie die beteiligten Kinderwunschzentren finden Sie auf der Seite vom BKK Landesverband Bayern.
Hier finden Sie direkt eine Ãœbersicht zu den teilnehmenden Kinderwunschzentren in Deutschland: Ãœbersicht Kinderwunschzentren