Krankengeld und Kinderkrankengeld

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit übernimmt Ihre BKK SBH den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft: Sie zahlt das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld, 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts und bis zu 128,63 Euro  für das Jahr 2025 kalendertäglich. Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden auch die Einmalzahlungen, z. B. Weihnachtsgeld, berücksichtigt, die für die Beiträge entrichtet wurden. Außerdem übernimmt Ihre BKK SBH in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die von dem Krankengeld zu zahlen sind. Der Anspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt ist.

Kinderkrankengeld

Unsere Versicherten haben auch Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten und mitversicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen und keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann.

Kinder­kranken­geld steht jedem Elternteil und Kind für 30 Tage im Jahr zu (§ 45 SGB V). Das macht bei einem Kind also insgesamt 60 Tage im Jahr für eine Familie mit zwei Elternteilen und einem Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf dieselbe Anzahl an Kinderkrankentage wie ein Elternpaar zusammen, also 60 Tage pro Kind.

Elternpaare: Pro Kind 15 Arbeitstage, insgesamt maximal 35 Tage bei mehreren Kindern.

Alleinerziehende: Pro Kind 30 Arbeitstage, insgesamt maximal 70 Tage bei mehreren Kindern.

Geltungszeitraum: Die Regelung gilt für die Jahre 2024 und 2025. 

Für die Jahre 2024 und 2025 wurden die Kinderkrankentage erhöht.
Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung zugestimmt. Konkret geht um eine Änderung des § 45 Absatz 2 SGB V.
Dort sind die Kinderkrankentage gesetzlich geregelt.

Normalerweise würde dann wieder die ursprüngliche Anzahl an Kinderkrankentagen gelten. Vor der Pandemie gab es pro Elternteil und Kind nur zehn bezahlte Kinderkrankentage im Jahr. Alleinerziehende konnten pro Kind 20 Kinderkrankentage nehmen.

 

Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Bitte reichen Sie die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, auch Muster 21 genannt, bei uns ein.

Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung besteht, sofern Ihr Kind in der Praxis bereits bekannt ist. Es musst also nicht zwingend die persönliche Sprechstunde mit dem Kind erfolgen, um ein ärztliches Attest einzuholen. Die telefonische Krankschreibung ist für höchstens fünf Tage möglich.

Bei telefonischer Krankschreibung können Sie die Arztpraxis bitten, den Kinderkrankenschein per E-Mail zuzusenden. Andernfalls sollten Sie das Formular innerhalb weniger Tage in der Praxis abholen.

Reichen Sie uns gerne die Krankmeldung kontaktlos und sicher über unsere Onlinegeschäftsstelle ein: direkt zu Ihrer persönlichen Geschäftsstelle

Unter dem Service-Point Kinderkrankengeld ist in wenigen Minuten Ihr Antrag übermittelt.