Hilfsmittel unterstützen Kranke und Behinderte dabei ihren Alltag besser zu meistern, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine Behinderung auszugleichen. Ein Hilfsmittel muss medizinisch notwendig sein, also von Ihrem Arzt verordnet werden. Zu den klassischen Hilfsmitteln gehören z. B. Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen), Hörgeräte, Prothesen, orthopädische Einlagen oder Rollstühle.
Kostenübernahme
Hierbei gilt wie bei den Medikamenten: Die BKK SBH übernimmt die Kosten, Sie bezahlen nur die gesetzlich geregelte Zuzahlung.
Bei Sehhilfen besteht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für Versicherte mit schwerer Sehbeeinträchtigung ein Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe der von uns vertraglich vereinbarten Beträge.
Bitte beachten Sie: Eine Erstattung auf Privatrechnungen, ohne erfolgter vorheriger Genehmigung durch die BKK SBH, ist nicht möglich.
Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Inkontinenz- und Stoma-Artikel) beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Herzlich willkommen bei der BKK SBH! Wie kann ich Ihnen helfen?
Herzlich willkommen bei der BKK SBH. Ich bin Sina und freue mich, Ihnen zu helfen.
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