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Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

A Angaben zur pflegebedürftigen Person:

B Angaben zur pflegenden Person (Pflegeperson)

1. Angaben zur Person

Die Rentenversicherungsnummer finden Sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis oder einer Mitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers (z. B. einer Rentenauskunft oder einem Rentenbescheid). Wurde noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben, wird dies gegebenenfalls anhand Ihrer Angaben aus Ziffer 1 vom Rentenversicherungsträger veranlasst.

Wenn keine deutsche Rentenversicherungsnummer bekannt ist:

B Angaben zur pflegenden Person (Pflegeperson)

2. Angaben zur Pflege

2.1 Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch?
Wird die Pflegetätigkeit nur deshalb ausgeübt, weil die eigentliche Pflegeperson an der Pflege gehindert ist (z. B. wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen) oder steht bereits fest, dass die Pflegetätigkeit nur von vorübergehender Dauer (nicht mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr – nicht Kalenderjahr) ist, tritt keine Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.
(weiter bei Abschnitt C)
(Bitte geben Sie weitere Pflegepersonen mit ihrer Anschrift auf einem gesonderten Blatt an.)
Üben Sie die hier geltend gemachte Pflege neben einer Berufstätigkeit als Pflegefachkraft aus, so kann auch für die nicht erwerbsmäßig ausgeübte Pflege Rentenversicherungspflicht eintreten.
Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch?

Angaben zur weiteren pflegebedürftigen Person

B Angaben zur pflegenden Person (Pflegeperson)

3. Angaben zur Rentenversicherung

Auch wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit noch andere Erwerbstätigkeiten (abhängige Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten) ausüben, können Beiträge durch die Pflegekasse entrichtet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie neben der Pflegetätigkeit regelmäßig insgesamt nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt oder selbständig tätig sind. Bei der Feststellung der wöchentlichen Stundenzahl ist auch die für die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendige Vor- und Nacharbeit zu berücksichtigen. Dies dürfte insbesondere bei Tätigkeiten künstlerischer oder geistiger Art sowie bei Lehrern vorkommen.
Falls Sie wegen einer Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können Sie beantragen, dass die Beiträge zur sozialen Sicherung für die Dauer der Pflegetätigkeit an das berufsständische Versorgungswerk gezahlt werden. Dasselbe gilt für selbständig Tätige, die als Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen würden, wenn sie versicherungspflichtig wären. Wenn Sie im Fragebogen die Frage mit „Ja“ beantwortet haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Beitragszahlung zur berufsständischen Versorgungseinrichtung beantragen; ansonsten bitten wir, dieser Zahlung zu widersprechen.
Bitte fügen Sie den Rentenbescheid bei.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.
Bitte senden Sie uns nach der Bewilligung einen entsprechenden Nachweis.

B Angaben zur pflegenden Person (Pflegeperson)

4. Angaben zur Arbeitslosenversicherung

(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)
Neben der Pflegetätigkeit kann bereits aus anderen Gründen Arbeitslosenversicherungspflicht bestehen, z. B. aufgrund einer Beschäftigung, des Bezugs von Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld.
Eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III ist das Arbeitslosen- und Übergangsgeld. Bei anderen Entgeltersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld) besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis fort. Nicht zu berücksichtigen sind Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II.
(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)
Neben der Pflegetätigkeit kann bereits aus anderen Gründen Arbeitslosenversicherungspflicht bestehen, z. B. aufgrund einer Beschäftigung, des Bezugs von Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld.
(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)
(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)
(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)
(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)
(Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.)

Anlagen, Datenschutzhinweis und Erklärung

Anlagen und Nachweise

Geben Sie weitere Pflegepersonen an
Geben Sie Ihren Rentenbescheid an.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis für eine vergleichbare Versorgung aus einem anderen Alterssicherungssystem an.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis für Entgeltersatzleistung nach dem SGB III an.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis für volle Erwerbsminderung auf Dauer an.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis für Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung eines ausländischen Versicherungsträgers an.

C Datenschutzhinweis

Ihre persönlichen Daten (Sozialdaten) benötigen wir, zur Erfüllung unserer Aufgaben nach § 94 SGB XI und zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie über unsere Homepage www.bkk-sbh.de\Datenschutz

D Erklärung

Ich bestätige, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich werde Ihnen unverzüglich Mitteilung geben, wenn ich die o. a. Pflege beende, unterbreche oder wenn sonstige Veränderungen in den Verhältnissen eintreten (z. B. zeitliche Dauer der Pflege, Bezug einer Rente wegen Alters, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze).
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