Die BKK SBH

die ideale Krankenkasse für Ihre Familie mit den besonderen Extraleistungen und dem günstigen Beitragssatz!

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Unsere Leistungen für Familien mit Kindern

Die BKK SBH erhält Bestnoten

Als starker Partner an Ihrer Seite bieten wir überdurchschnittlichen Service, einen günstigen Beitrag und Topleistungen.

Das Gesundheitskonto „Junge Familie“ wurde speziell für Ihre Bedürfnisse während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes entwickelt. Dabei erstatten wir Ihnen pro Schwangerschaft in Summe bis zu 220 € für Leistungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen:

Eine Nackenfaltenmessung (bis 100 €)

Einen Toxoplasmosetest
(volle Kostenübernahme bis 20 €)

Eine zusätzliche Frühultraschalluntersuchung
(volle Kostenübernahme bis 30 €)

Von einem zugelassenen Arzt auf einem Privatrezept verordnete Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure oder Magnesium, sowie Eisenpräparate zur Unterstützung der gesunden Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft
(volle Kostenübernahme bis 50 €)

Zusätzliches Screening wie Ersttrimesterscreening oder Harmony-Test (bis 100 €)

Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung (bis 50 €)

Max. vier zusätzliche Blutuntersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien wie den Glukosetoleranztest, Streptokokkentest, Toxoplasmosetest, Triple-Test, Windpockentest oder Zytomegalietest (bis 25 €)

Die Teilnahme des Ehegatten bzw. Lebenspartners an einem Geburtsvorbereitungskurs (bis 50 €)

Eine Akupunkturbehandlung zur Geburtsvorbereitung (bis 25 €)

Gesundheitskurse für Mutter und Baby im ersten Lebensjahr zur Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens und der Früherkennung (volle Kostenübernahme bis 50 €)

Von einem zugelassenen Arzt auf einem Privatrezept verordnete Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure oder Magnesium, sowie Eisenpräparate zur Unterstützung der gesunden Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft (bis 50 €)

Wird das Kind nach der Geburt bei der BKK SBH versichert, erhöht sich der Maximalbetrag des Gesundheitskontos „Junge Familie“ auf 180 €. Sind darüber hinaus auch beide Eltern am Ende der Laufzeit des Gesundheitskontos „Junge Familie“ bei der BKK SBH versichert, erhöht sich das Konto auf 220 €.

Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie zu Ihrer Hebamme eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut. Daher sollte Ihr Geburtshelfer in den letzten Wochen vor und während der Geburt rund um die Uhr erreichbar sein.

Diese Dienstleistung müssten Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Wir erstatten Ihnen je Schwangerschaft bis 250 € der tatsächlich entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme.

Zur Erstattung des Betrages reichen Sie einfach den Originalbeleg bei uns ein.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Hebamme gesetzlich als Leistungserbringerin (gemäß § 134a Abs. 2 SGB V oder nach § 13 Abs. 4 SGB V) zugelassen sein muss.

Ihre BKK SBH unterstützt gesundheitsbewusstes Verhalten über den BKK SBH Fit & Gesund Bonus mit bis zu 200 € pro Jahr.

Wie erhalte ich meinen Bonus?
Sie erhalten von uns ein Bonusheft. Dort können Sie Ihre Punkte entweder abstempeln lassen, oder Sie legen uns einen entsprechenden Nachweis (z. B. Kopie des Impfausweises) vor. Der Bonus muss bis spätestens 30. Juni für das zurückliegende Jahr beantragt werden.

Fordern Sie einfach ein Bonusheft bei uns an unter info@bkk-sbh.de oder Tel. (07425) 9 40 03-0.

Die BKK SBH beteiligt sich an qualitätsgesicherten Präventionskursen verschiedenster Anbieter rund um Ihre Gesundheit: Wir erstatten bis zu 85 % der Kurskosten für zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 250 Euro pro Jahr.

Dies bezieht sich auf die Themenfelder Bewegung, Stressreduktion/Entspannung, Ernährung und Genuss- und Suchtmittelkonsum. Die Kursthemen reichen hierbei von Aquajogging, Nordic Walking oder Pilates über Autogenes Training, Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik bis hin zu Tai-Chi-, Ernährungs- und Nichtraucherkursen. Der Zuschuss kann bis 30. Juni für das zurückliegende Kalenderjahr beantragt werden. Klären Sie bitte zuvor mit uns ab, ob es sich um ein förderfähiges Angebot handelt.

Mit dem Gesundheitsprogramm BKK Starke Kids bietet die BKK SBH zusätzliche Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, die weit über die gesetzliche Leistung hinausgehen und die gesunde Entwicklung Ihres Kindes fördern. Die Teilnahmeerklärung zum Programm erfolgt direkt beim Kinder- und Jugendarzt. Machen Sie mit!

Baby-Check I
Eltern von Kindern bis 5 Monate erhalten durch den Kinder und Jugendarzt zusätzlich zu den Neugeborenenuntersuchungen U2–U4 eine ausführliche Beratung zur Prophylaxe des plötzlichen Kindstods (z. B. Schlafposition, Schlafsack, eigenes Bett im Elternzimmer, Zimmertemperatur) sowie zu Ernährung, Allergieprävention (Risikovermeidung durch Ernährung), Schlafverhalten, Vermeiden von Übergewicht und Unfallverhütung (z. B. Wickeltisch, Risiko des Strangulierens, Transport).

Augenscreening I
Kinder von 5 bis 13 Monaten werden durch den Kinder- und Jugendarzt auf Augenfehlstellungen (Schielen), Brechwertfehler, Sehstörungen und andere Risikofaktoren für das kindliche Sehen untersucht, damit diese bei Bedarf frühzeitig korrigiert werden können und eine gesunde kognitive Entwicklung gewährleistet ist.

Augenscreening II
Zwischen dem 20. und 50. Lebensmonat erfolgt eine erneute Augenuntersuchung auf Risiken und Störungen der Augen. Hier kann das Kind seine Wahrnehmungen bereits formulieren und tatkräftig mitarbeiten.

Sprach-Check
Nachdem Eltern von Kleinkindern zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr einen Fragebogen zur Sprachentwicklung ihres Kindes ausgefüllt haben, den sie bei der U7 erhalten haben, erfolgt die Auswertung, Erörterung des Ergebnisses und eine Beratung zur Sprachförderung durch den Kinder- und Jugendarzt, in der Regel im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U7a.

Vorsorgeuntersuchung U10
Die umfassende U10, man spricht auch von Grundschulcheck I, wird im Alter von 7 bis 8 Jahren durchgeführt. Schwerpunkte sind das Erkennen und frühzeitige Behandeln von Entwicklungsstörungen (z. B. Lesen, Rechtschreibung, Rechnen, Motorik, Verhalten, Stress, Medienverhalten), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden. Eingeschlossen ist auch ein ADHS-Screening, eine ausführliche Befragung und Beratung der Eltern sowie die Prüfung von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien und des Bewegungsverhaltens.

Vorsorgeuntersuchung U11
Im Alter von 9 bis 10 Jahren treten oft Schulschwierigkeiten auf. Deshalb liegen die Schwerpunkte der U11 (Grundschulcheck II) auf dem Erkennen von Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen einschließlich ADHS-Screening und Beratung der Eltern. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten werden geprüft und zu sportlicher Bewegung motiviert.

Vorsorgeuntersuchung J2
Mit 16 bis 17 Jahren stehen oft wichtige Entscheidungen an, z. B. für die Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehören Pubertäts-, Sexualitäts- und Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetesvorsorge. Der Jugendarzt berät bei allen Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, Familie und Sexualität.

Eltern, AD(H)S-Team und BKK in einem Boot
Die Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung zählt zu den häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Betroffene Familien werden, abhängig von den Angeboten in der Region, sehr unterschiedlich versorgt. Unsere speziell ausgebildeten regionalen AD(H)S-Teams ermöglichen eine zielgerichtete Koordination sowie qualitätsgesicherte Beratung, Diagnostik und Therapie. In den Teams arbeiten Kinder- und Jugendärzte, -psychiater und -psychotherapeuten eng zusammen, um die betroffenen Familien nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien zu versorgen.

Tonsillotomie – Schonende Mandeloperation
Rachen- und Gaumenmandeln sind bei Kindern wichtige Organe der Immunabwehr, denn sie können Krankheitserreger erkennen. Sie tragen dazu bei, das Immunsystem zu stimulieren und Abwehrzellen zu bilden.

Bei jüngeren Kindern im Alter zwischen 2 und 6 Jahren sind vergrößerte Gaumenmandeln daher nichts Ungewöhnliches und die Folge einer hohen Aktivität des noch lernenden Immunsystems. Krankhaft vergrößerte Gaumenmandeln können jedoch erhebliche Probleme bereiten. Zu den möglichen Beschwerden zählen: nächtliches Schnarchen und Atemaussetzer, Mittelohrinfekte, Sprech- und Artikulationsstörungen sowie gestörtes Ess- und Trinkverhalten. Für Kinder von 2 bis 6 Jahren bietet die BKK SBH daher mit der Tonsillotomie (Verkleinerung der Gaumenmandeln) eine moderne ambulante Behandlungsmethode an, die deutlich schonender, risiko- und schmerzärmer verläuft als die übliche komplette Entfernung der Gaumenmandeln im Krankenhaus. Damit bleibt nicht nur ein wichtiger Teil des Immunsystems erhalten, sondern dem kleinen Patienten wird auch ein evtl. traumatisierender Krankenhausaufenthalt erspart. Nicht geeignet ist das Behandlungsangebot, wenn das Kind unter einer akuten oder chronischen Mandelentzündung (Tonsillitis) leidet. Die kostenlose Programmeinschreibung erfolgt bei einem teilnehmenden HNO-Arzt.

Warum nicht einmal die schönsten Wochen des Jahres für die Gesundheit nutzen? Die BKK AktivWoche ist ein in Deutschland einzigartiges Angebot, das in einem einwöchigen Gesundheitsurlaub qualifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit Spaß und Lebensfreude verbindet. Die BKK SBH übernimmt dabei 160 Euro Zuschuss für Erwachsene und 110 Euro für Kinder. Fordern Sie jetzt den Katalog bei uns an.

Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 50 Euro je Sitzung.

Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte sowie Heilpraktiker (mit Ausbildung zum Physiotherapeuten), die aufgrund ihrer osteopathischen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt sind. Für den Teilbereich der Physiotherapie darf die Behandlung auch durch Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung erfolgen, wenn eine ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt.

Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen. Hat der Versicherte gegenüber einer anderen Stelle einen Erstattungsanspruch, so ist diese Leistung auf den Erstattungsbetrag der BKK SBH anzurechnen.

Homöopathie
Im Rahmen der integrierten Versorgung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen – und dies ohne Zuzahlung, ohne bürokratischen Aufwand, ohne Wenn und Aber.

Kontaktdaten teilnehmender Ärzte erhalten Sie auf Anfrage oder über www.bkk-sbh.de (Rubrik Zusatzleistungen). Der Vertrag gilt nicht für Heilpraktiker.

Homöopathische Arzneimittel
Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr.

Akupunktur
Akupunkturbehandlungen (Nadelakupunktur) sind für die Indikationen chronische Kniegelenk- und Rückenschmerzen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden und werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Akupunkturleistungen werden je Indikation bis zu zehnmal im Jahr übernommen.

Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Wir übernehmen die Kosten der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) über den gesetzlichen Rahmen (12–17 Jahre) hinaus für Frauen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Schutzimpfungen bei Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen übernimmt Ihre BKK SBH 100 % der Kosten für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden. Voraussetzung ist, dass die Auslandsreise nicht beruflich bedingt ist.

Weitere Schutzimpfungen
Ihre BKK SBH übernimmt zusätzlich zu den normalen Schutzimpfungen für Kinder und Erwachsene 100 % der Kosten für Schutzimpfungen gegen:

  • Cholera
  • Gebärmutterhalskrebs (HPV) bis 25. Lebensjahr
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A + B
  • Hirnhautentzündung (FSME)
  • Japanische Enzephalitis
  • Malariaprophylaxe
  • Meningokokken-Meningitis
  • Rotaviren bis zur Vollendung der 26.Lebenswoche nach ärztlicher Empfehlung
  • Tollwut
  • Typhus

Das aus der Nabelschnur des Neugeborenen gewonnene Nabelschnurblut enthält besonders viele Stammzellen, welche zur späteren Therapie verschiedenster Krankheiten eingesetzt werden können. In Kooperation mit Vita 34 bietet Ihnen die BKK SBH einen einfacheren Beratungszugang sowie jährlich 20 Euro Rabatt auf die Einlagerungskosten.

Weitere Infos bei Frau Jennifer Schanz unter 07425 940 03 35

Die BKK SBH übernimmt zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % nochmals 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten für eine künstliche Befruchtung und damit die Hälfte Ihres Eigenanteils. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der BKK SBH versichert sind.

Wenn sämtliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U7) sowie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen durchgeführt worden sind, erhalten Sie durch Einreichen des vom Arzt gestempelten Kinderuntersuchungshefts einen Bonus in Höhe von 100 €.

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Kundenstimmen

„Super freundlich.
Ich bin 23 Jahre jung, alleinerziehende Mama und rundum zufrieden mit meiner Krankenkasse. Um was es auch geht: Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle in unserem Ort sind super freundlich. Egal ob es um den Mutter-Kind-Antrag, um den Wiedereinstieg in den Job oder um sonstige Fragen ging. Ich wurde jedes Mal ausführlich und freundlich beraten. Selbst die Anfrage nach einer zweiten Gesundheitskarte war kein Problem, die dann sehr schnell eintraf. Kurz: Wir sind rundum zufrieden.”

Melanie Schwer, Schonach
Melanie Schwer, Schonach

„Gibt mir als junge mutter ein gutes Gefühl weil ich die BKK SBH jederzeit erreichen kann. Klasse sind auch die umfangreichen Zusatzleistungen und die hilfsbereiten Mitarbeiter. Für mich gibt es keine bessere Kasse!”

Sonja Kleiser
Sonja Kleiser

„Schnell und unkompliziert, tolle und kompetente Beratung!
Für mich stecht ihr durch zwei gravierende Punkte heraus:
Spitzenservice: schnell und unkompliziert, tolle und kompetente Beratung
Extraleistungen: Ich finde es insbesondere toll, dass ihr Osteopathie und Homöopathie unterstützt! Wer das für sich entdeckt, kann von besserer Lebensqualität profitieren.”

Sabine Meißner, Trossingen
Sabine Meißner, Trossingen

„Sehr schnell und unbürokratisch, top!
Bereits seit neun Jahren sind mein Mann und ich bei der BKK SBH versichert, mittlerweile auch unsere beiden Kinder. Wir sind hochzufrieden mit unserer Krankenkasse. Alles läuft sehr schnell und unbürokratisch, egal ob Bonusheft, Erstattungen für Kurse oder Professionelle Zahnreinigung: Alles top! Vielen Dank hierfür!”

Claudia Bohn, Villingen-Schwenningen
Claudia Bohn, Villingen-Schwenningen

„Bestes Preisleistungsverhältnis!
Trotz vieler Zusatzleistungen ist sie die günstigste Kasse in der Region. Ich kann die BKK SBH uneingeschränkt weiterempfehlen!”

Sven Gak, Villingen-Schwenningen
Sven Gak, Villingen-Schwenningen

„Top Zusatzleistungen!
Seit Juli 2011 bin ich Mitglied und rundum sehr zufrieden – nicht nur mit den allgemeinen Leistungen, sondern vor allem mit den von Ihnen angebotenen Zusatzleistungen, die mir als gesundheitsbewusstem Menschen sehr entgegenkommen. Deshalb konnte ich auch meine Frau davon überzeugen, bei Ihnen Mitglied zu werden, was sich sicher nicht mehr ändern wird.”

Herbert Enz, Furtwangen
Herbert Enz, Furtwangen