Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bkk-sbh.de veröffentlichten Webseite der BKK SBH.

Als öffentliche Stelle im Rinne der Richtlinie (EU) 2016/ 2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2022 durchgeführten Selbstbewertung [BIT-V-Selbsttest 2.0].

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Einige Grafiken und Objekte enthalten keinen Alternativtext. Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Die Überschriften auf der Webseite sind im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar

Einige Verweise auf Seiteninhalte werden nur über die Angabe von sensorischen Merkmalen wie Farbe, Form, Größe oder Position dargestellt. Die Verweise werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Bei einem Update soll die Funktionalität ergänzt werden.

9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar

Bedienfelder/ Überschriften und Hervorhebungen sind teilweise nur durch ein Attribut (Farbe) gekennzeichnet. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.

9.1.4.10 Inhalte brechen um

Die Inhalte der Webseite brechen zwar um, jedoch ist ein horizontales Scrollen nicht möglich. Diese Einstellung ist systemseitig eingestellt und wird gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

Bedienelemente der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.

9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend

Einige Hervorhebungen und Überschriften der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung erfolgt bei einer grundlegenden Überarbeitung der Webseite.

9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar

Bewegte Inhalte der Webseite lassen sich mittels einer Schaltfläche abschalten, die Bewegung der Inhalte wird jedoch nach einer kurzen Wartezeit fortgesetzt. Diese Einstellung ist systemseitig eingestellt und wird gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Die Seite enthält anderssprachige Wörter und Abschnitte, die nicht korrekt ausgezeichnet sind. Die Anpassung gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit wird zeitnah durchgeführt.

9.4.1.1 Korrekte Syntax

In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2022 erstellt. Die Erstellung der Erklärung erfolgte nach einer durchgeführten Selbstbewertung im Juni 2022.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit der BKK SBH

Löhrstr. 45
78647 Trossingen
Telefon: Telefonnummer:07425-9400317
E-Mail: info(@)bkk-sbh.de

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in §8 Satz 1 L-BB-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Else-Josenhans Str. 6

70173 Stuttgart

Baden-Württemberg

Telefon: Telefonnummer:0711 279-3358 oder 279-3360 (Geschäftsstelle)

E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.