E-Rezept

Das E-Rezept kommt!
Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu über einen Rezeptcode kann digital oder per Ausdruck erfolgen. Das E-Rezept kann bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten.
Zur optimalen Benutzung benötigen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN und PUK.
Ob Sie bereits eine NFC-fähige EGK besitzen sehen Sie wie folgt:

FAQ´s
E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt den heutigen „rosa Zettel“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Ihre Ärztin/Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und es wird dann im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt gespeichert. Sie haben Zugriff auf das Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder Sie können von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen
Der Rezeptcode berechtigt zur Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke. Sie können ihn der Apotheke elektronisch übermitteln oder vor Ort vorzeigen. Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept. Diese Zugangsdaten dürfen nur dazu berechtigte Personen verwenden. Wenn Sie es wünschen, druckt Ihre Arztpraxis den Rezeptcode für Sie aus.
Am 1. Juli 2021 startet die Testphase für das E-Rezept. Bis Ende 2021 gilt eine Übergangsfrist, in der auch weiterhin die herkömmlichen Muster-16-Rezepte ausgestellt werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2022 verschreiben alle Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung dann nur noch E-Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel. Die privaten Krankenversicherungen planen ebenfalls, zum 1. Januar 2022 für ihre Versicherten die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Ab dem 1. Juli 2021 wird die App bei Google Play (Android), in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS) verfügbar sein
Das E-Rezept kann grundsätzlich ohne irgendwelche Voraussetzungen eingelöst werden. Die einfachste Variante ist der Ausdruck des E-Rezepts, welcher in der Apotheke vorgezeigt werden kann. Für die Nutzung der App gibt es Mindestanforderungen (siehe unter FAQ „E-Rezept-App)
Sie gehen mit Ihrem E-Rezept in die Apotheke und lösen es dort ein. Die einfachste Variante ist, dort den Ausdruck des E-Rezepts vorzulegen. Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen wollen, können Sie Ihr E-Rezept über Ihr Smartphone vorzeigen. Dafür gibt es Mindestanforderungen (siehe unter FAQ „E-Rezept-App“ ).
Die Testphase des E-Rezepts startet am 1. Juli 2021 in der Fokusregion Berlin/Brandenburg. Das E-Rezept wird in dieser Region von ausgewählten Arztpraxen, Apotheken und Patientinnen und Patienten getestet und wissenschaftlich untersucht und bewertet. Für Sie bedeutet dies, dass Sie an der Evaluation teilnehmen können. Fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach dem Fragebogen.
Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Das E-Rezept wird dann stufenweise ausgebaut. Als Nächstes werden Rezepte für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und T-Rezepte digitalisiert.
Die gematik tauscht sich gerade mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung über eine mögliche Umsetzung aus. Ziel ist es, zum 1. Januar 2022 auch den Privatversicherten das E-Rezept anbieten zu können. Die Voraussetzung hierfür ist eine elektronische Gesundheitskarte inklusive einer PIN.
Die Informationen aus der E-Rezept-App werden nicht automatisch in eine andere Anwendung übertragen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihre Apothekerin/Ihr Apotheker kann die Informationen per Hand in den E-Medikationsplan übernehmen. Eine automatisierte Verknüpfung mit der E-Patientenakte ist aber geplant.
Sie können sich Ihre Apotheke weiterhin selbst aussuchen.
Nur wenn Sie im selben Quartal bereits bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt waren und dort die Gesundheitskarte vorgezeigt haben, müssen Sie nicht extra in die Praxis gehen. Das Folgerezept wird Ihnen dann direkt in der E-Rezept-App angezeigt. Bei Videosprechstunden können E-Rezepte ebenfalls ohne Besuch in einer Praxis ausgestellt werden, dort gilt ein Ersatzverfahren
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 ist das E-Rezept noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2022 ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt gesetzlich dazu verpflichtet, nur noch E-Rezepte für apothekenpflichtige Medikamente auszustellen. In einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei Heimbesuchen oder wenn die Technik ausfällt, können weiterhin „rosa Rezepte“ verwendet werden. Für Sie ändert sich durch das E-Rezept nicht viel. Sie können weiterhin einen Ausdruck erhalten und diesen in der Apotheke vorzeigen.
Nur per E-Rezept-App können Sie den vollständigen Funktionsumfang nutzen. Am PC wird es eine „Anwendung der Versicherten“ geben (gemäß SGB V §338). Diese ermöglicht es, E-Rezepte und Protokolle zum E-Rezept einzusehen und E-Rezepte zu löschen. Über die E-Rezept-App können Sie darüber hinaus E-Rezepte einer Apotheke zuweisen und mit dieser kommunizieren.
Ja, der Gesetzgeber hat für die Verwaltung der E-Rezepte eine separate App definiert. Der gematik hat er die Aufgabe übertragen, die E-Rezept-App als unabhängige Stelle zu entwickeln und zu betreiben.
Ein E-Rezept kann ausschließlich über die E-Rezept-App der Gematik einer Apotheke zugewiesen werden. Andere Apps sind dafür gesetzlich nicht zugelassen.
Ihre Apotheke ist dazu verpflichtet, Ihnen ein Alternativpräparat auszuhändigen, wenn das auf Ihrem Rezept nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Weitere Erklärungen zu diesem Thema finden Sie hier.
Das ist Sache der Apotheken und hat mit der Einführung des E-Rezepts nichts zu tun. Bitte fragen Sie Ihre Apotheke, ob die Lieferung per Botendienst an Ihre Adresse auch kostenlos möglich ist.
Wer ist die gematik?
Ablauf
Das E-Rezept wird im Juli 2021 in einer Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg eingeführt. Die Systeme der Apotheken müssen aktualisiert werden, damit sie das E-Rezept verarbeiten können. Daher kann es in einer Übergangszeit vereinzelt zu der Situation kommen, dass eine Apotheke das E-Rezept nicht annehmen kann. Ab dem 1. Januar 2022 werden dann alle Apotheken E-Rezepte verarbeiten können. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg wird es eine Übersicht geben, welche Arztpraxen und Apotheken sich an der Erprobung beteiligen
Das E-Rezept gibt es auch als Papierausdruck, auf dem für jedes E-Rezept ein Code abgebildet ist. Sie erhalten den Ausdruck in der Arztpraxis und können mit ihm zur Apotheke gehen oder Sie senden den Ausdruck per Post an eine Versandapotheke.
Wenn Sie die E-Rezept-App der gematik nutzen, haben Sie zwei Optionen:
- Direkt einlösen: Sie gehen einfach in eine Apotheke und zeigen mit der App den Rezeptcode vor und erhalten das Arzneimittel.
Vorab online einlösen: Sie können das E-Rezept über die App auch online in einer Apotheke einlösen. Wählen Sie aus, ob Sie das Medikament abholen möchten oder einen Botendienst anfragen. Wenn die Apotheke einen Versand anbietet, können Sie die Bestellung auch über den Webshop abschließen und sich die Medikamente zusenden lassen.
Ja. Sie können sich das E-Rezept in der Arztpraxis ausdrucken lassen und es wie bisher per Post an die Versandapotheke schicken. Oder Sie übermitteln das E-Rezept über die E-Rezept-App. Wählen Sie im Einlöseprozess die gewünschte Versandapotheke aus (zum Beispiel über die Suchfunktion). Anschließend können Sie die Medikamente im Webshop der Versandapotheke bestellen.
Ja. Wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können sie diesen in der Apotheke vorzeigen und einlösen. Sie können die Rezeptcodes auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und dann in der Apotheke vorzeigen.
Ja. Wenn Sie das Rezept in der E-Rezept-App einer bestimmten Apotheke zuweisen, lösen Sie dieses dort ein. Die Apotheke bestellt oder reserviert das Medikament für Sie. Die Apotheke kann Ihnen über die App Bescheid geben, wenn Sie das Medikament abholen können.
Jede einzelne Verordnungszeile ist ein E-Rezept und kann somit separat eingelöst werden. Hierfür erhalten Sie zu jedem einzelnen E-Rezept einen Rezeptcode (in der E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck).
E-Rezept-Ausdruck
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat festgelegt, wie der Ausdruck eines E-Rezepts aussehen wird.
Hier können Sie es sich anschauen. Vorgesehen ist, dass neben einem oder mehreren Rezeptcodes auch weitere Informationen enthalten sind, zum Beispiel: die/der verordnende/-r Ärztin/Arzt, die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels sowie die Packungsgröße.
Die Rezeptcodes enthalten die Zugangsdaten zum Rezept. Darüber kann die Apotheke das E-Rezept einsehen und das Medikament ausgeben. Sie können die Codes auch mit der E-Rezept-App scannen und die Rezepte dann in der App verwalten und zum Beispiel einer Apotheke Ihrer Wahl zuweisen.
Für einen neuen Ausdruck müssen Sie sich an Ihre Arztpraxis wenden. Alternativ können Sie das Rezept auch in der E-Rezept-App der gematik einsehen und dann einlösen.
E-Rezept-App
Sie heißt: „Das E-Rezept“.
Die App erhalten Sie im App Store von Apple (iOS), bei Google Play (Android) und in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten). Sie können sie kostenfrei herunterladen.
Die E-Rezept-App läuft auf allen Smartphones ab Android 7 (Modelle ab dem Jahr 2015) und ab iOS 14 (iPhone 6S ab dem Jahr 2015). Um alle Funktionalitäten der App nutzen zu können, muss das Smartphone Near Field Communication (NFC) unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob Ihr Smartphone diese Technologie unterstützt.
Die App ist zunächst auf Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar. Sprachversionen in Polnisch, Russisch und Arabisch werden folgen.
Nein, noch nicht. Wir werden diese Funktion jedoch zeitnah umsetzen.
Diese App geht aus Gründen des Datenschutzes sparsam mit Ihren Gesundheitsdaten um. Damit nicht zu viele Informationen über Sie in die Hände Unbefugter fallen, falls Sie beispielsweise den Papierausdruck des E-Rezepts verlieren, werden lediglich die Informationen angezeigt, die für die Einlösung in einer Apotheke unbedingt notwendig sind.
Wählen Sie in der App eine Apotheke, die „Botendienst“ als Serviceoption anbietet. Diese finden Sie, indem Sie den Namen der gewünschten Apotheke eingeben oder die Suchergebnisse nach „Botendienst“ filtern. Wenn Sie „per Botendienst liefern lassen“ antippen, wird die Liste aller einzulösender Rezepte sowie Ihre Meldeadresse als Lieferadresse angezeigt. Medikamente, die Sie gegebenenfalls nicht in dieser Apotheke einlösen möchten, können Sie abwählen. Es ist verpflichtend, eine Telefonnummer für Rückfragen zu hinterlegen. Wenn Sie den Button „Einlösen“ antippen, werden Ihre Rezepte an die Apotheke übertragen. Die Apotheke wird sich sicherlich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über den Lieferzeitpunkt und andere Rahmenbedingungen zu informieren.
Das hängt von Ihrer Apotheke ab. Ihre Apotheke hat auf jeden Fall die Möglichkeit, Ihnen über die E-Rezept-App Nachrichten zu schicken.
Apotheken haben die Möglichkeit, Nachrichten an die Nutzerinnen und Nutzer der E-Rezept-App zu senden.
Wählen Sie in der App eine Apotheke, die „Versand“ als Serviceoption anbietet. Diese finden Sie, indem Sie den Namen der gewünschten Versandapotheke eingeben oder die Suchergebnisse nach „Versand“ filtern. Wenn Sie „per Versand liefern lassen“ antippen, wird eine Liste aller E-Rezepte sowie Ihre Meldeadresse als Lieferadresse angezeigt. Medikamente, die Sie gegebenenfalls nicht in dieser Apotheke einlösen möchten, können Sie abwählen. Wenn Sie den Button „Einlösen“ antippen, werden Ihre Rezepte an die Apotheke übertragen. Im Anschluss daran erhalten Sie auf der Startseite der App einen Hinweis, dass diese Rezepte nun in Ihren Warenkorb auf der Website des Apotheken-Shops gelegt wurden. ACHTUNG: Je nachdem, wie schnell das System der Versandapotheke ist, kann es einige Minuten dauern, bis dieser Hinweis auf der Startseite angezeigt wird. Tippen Sie nun auf den Button „Warenkorb öffnen“, um Ihre Bestellung abzuschließen.
Nein, noch nicht. Wir werden diese Funktion jedoch zeitnah umsetzen.
Dafür bietet Ihnen die E-Rezept-App drei Möglichkeiten:
- Geben Sie in der Apothekensuche den Namen einer Apotheke ein (etwa Adeler Apotheke oder Internetapotheke XY).
- Suchen Sie über eine Adresse (etwa Friedrichstraße Berlin).
- Wenn Sie Ihre Geolocation freigeben, werden Ihnen Apotheken nach ihrer Entfernung sortiert angezeigt.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, Apotheken nach Kriterien zu filtern, wie „derzeit geöffnet“ oder „bietet Botendienst an“.
Ja. Die gematik macht keine Vorgaben für Angebote in Webshops von Apotheken.
Wir planen, diese Funktion sehr bald in die App zu integrieren. Nutzerinnen und Nutzer des E-Rezepts sollen sowohl den Verlauf der zuletzt beauftragten Apotheken sehen als auch die Möglichkeit haben, Stammapotheken anzulegen.
Zum Start der Testphase am 1. Juli 2021 noch nicht. In der zweiten Jahreshälfte soll diese Funktion dann eingeführt werden.
Ja. Die E-Rezept-App ist für die Nutzung mit Vorlesefunktion und Screenreadern optimiert.
Ja. Sie können Apotheken auch über die Eingabe des Namens oder der Adresse finden. Zudem lassen sich Suchergebnisse durch Filter weiter eingrenzen.
Nein. Die Höhe der Zuzahlung ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich und wird durch sogenannte Rabattverträge bestimmt. Diese werden nicht in der E-Rezept-App angezeigt.
Alle E-Rezepte werden noch 100 Tage, nachdem sie in der Apotheke eingelöst wurden, im Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie die E-Rezepte gegebenenfalls auch mit einem anderen Gerät herunterladen. Wichtig ist, dass Sie sich mithilfe Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte auf dem neuen Telefon authentifizieren.
Ja. Wenn Sie in der Apotheke ein Alternativpräparat erhalten haben, wird dies im Rezeptdetail in der App angezeigt. Falls die Einnahmehinweise nicht aktualisiert worden sind, weist die App Sie darauf hin, dass sich diese eventuell geändert haben. Zudem werden die Änderungen auch in den Protokolldaten des Rezeptdetails angezeigt.
Ja. Die App zeigt Ihnen an, wie lange Sie ein Rezept in einer Apotheke regulär – mit Bezuschussung durch Ihre Krankenversicherung – einlösen können. Nach Ablauf dieser Zeit informiert die App Sie darüber, wie lange Sie die Verordnung noch als Privatrezept einlösen können. Dann sind Sie Selbstzahler und bekommen keinen Zuschuss von Ihrer Krankenversicherung mehr.
Nein. Derzeit können mit der App noch keine Push-Benachrichtigungen empfangen werden
Versicherte, die die App ohne eine Anmeldung mit der Gesundheitskarte nutzen, können Rezepte einzeln von ihrem Smartphone löschen. Wenn Sie sich mit der Gesundheitskarte angemeldet haben, haben Sie zudem Zugriff auf den Server (Fachdienst) in der Telematikinfrastruktur, auf dem die E-Rezepte gespeichert werden. Dann können Sie die E-Rezepte auch vom Rezeptserver löschen. HINWEIS: E-Rezepte werden automatisch 100 Tagen nach der Einlösung vom Rezeptserver gelöscht. Es ist jedoch geplant, dass Versicherte die Verordnungs- und Dispensierdaten aus den E-Rezepten mit ihrer E-Patientenakte synchronisieren und dort dauerhaft speichern können.
Nach Rücksprache mit der Apotheke ist dies möglich.
Solange die Apotheke noch keine Schritte unternommen hat, um es einzulösen, kann sie ein Rezept aus Kulanz zurückgeben. Derzeit gibt es noch keine automatische Rückforderungsfunktion in der App. Bitte kontaktieren Sie daher die Apotheke, um das Rezept zurückzuerhalten.
Derzeit gibt es noch keine automatische Rückforderungsfunktion in der E-Rezept-App. Wir müssen Sie daher bitten, die Apotheke zu kontaktieren, damit das Rezept gegebenenfalls an Sie zurückgegeben werden kann.
Derzeit leider noch nicht.
Empfehlungen Ihrer Ärztin/Ihres Arztes (Grünes Rezept) werden zukünftig ebenfalls über die App verwaltet werden. Bietet Ihre Apotheke nach der Zuweisung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels einen Link auf einen Webshop an, können Sie Ihrer Bestellung auch sonstige rezeptfreie Arzneimittel hinzufügen.
Nein. Für einen Wechselwirkungscheck wird ein Überblick über Ihre gesamte Medikation benötigt. Die App verwaltet jedoch nur aktuelle E-Rezepte. Für eine kompetente Auskunft wenden Sie sich bitte an die Apotheke Ihres Vertrauens.
Nein. Diese Funktion ist derzeit nicht geplant.
Ihre Daten werden ausschließlich auf Ihrem Gerät gespeichert. Wir legen keine Sicherheitskopien in iCloud, Google Cloud oder einem vergleichbaren Service an. Wenn Sie Ihr Telefon verlieren, sind auch alle Informationen über eingelöste Rezepte, die älter als 100 Tage sind, weg. Aktuell gültige E-Rezepte können Sie gegebenenfalls auch mit einem anderen Gerät herunterladen. Wichtig ist, dass Sie sich mithilfe Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte auf dem neuen Telefon authentifizieren.
Sofern Sie sich mit Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte authentifiziert haben, enthält die E-Rezept-App persönliche medizinische Informationen. Die gematik empfiehlt daher, diese vor dem Zugriff Unberechtigter abzusichern. So können Sie etwa den Start der App durch eine biometrische Zugangssperre sichern
Anmeldung in der E-Rezept-App
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte muss eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte. Sollten Sie eine neue Karte oder die PIN benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Nach der ersten Authentifizierung in der App können Sie einwilligen, dass künftig biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) zur Anmeldung verwendet werden. Dann benötigen Sie keine Gesundheitskarte mehr, um sich in der E-Rezept-App anzumelden
Ohne Anmeldung mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte können Sie mit der App Rezeptcodes scannen und in der Apotheke vorzeigen. Es ist jedoch nicht möglich, die Inhalte eines E-Rezepts einzusehen oder über die App mit einer Apotheke zu kommunizieren. Die gematik prüft derzeit, ob sie die App dahingehend erweitert, dass der Rezeptcode auch elektronisch übertragen werden kann.
NFC steht für Near Field Communication und ist eine Schnittstelle, die neuere Handys anbieten, um kontaktlos Informationen zu übertragen. Probieren Sie, sich in der E-Rezept-App anzumelden. Die App überprüft dann, ob Ihr Handy diese Funktion unterstützt.
Die E-Rezept-App der gematik kann auch ohne NFC genutzt werden. Folgende Grundfunktionalitäten der App stehen auch dann zur Verfügung: Rezeptcode abfotografieren, einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, zum Beispiel das Kind oder die Mutter) und E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
Auf der Vorderseite der Gesundheitskarte sehen Sie die Deutschlandfarben an der rechten oberen Ecke. Wenn darunter eine sechsstellige Nummer steht, die sogenannte CAN, haben Sie die neuste Generation. Auf vielen Gesundheitskarten weist auch ein Empfangssymbol darauf hin, dass Sie die neuste Generation der Gesundheitskarte besitzen.
Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre Krankenkasse. Diese neuen Karten werden bereits von den Krankenkassen ausgegeben. Wenn sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie eine solche kostenfrei bei der Krankenkasse anfragen.
Die E-Rezept-App der gematik kann auch genutzt werden, wenn keine Gesundheitskarte mit NFC vorliegt. Folgende Grundfunktionalitäten der App stehen auch dann zur Verfügung: Rezeptcode einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, zum Beispiel das Kind oder die Mutter) und E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
Um die PIN zu Ihrer Gesundheitskarte zu erhalten, müssen Sie ein sicheres Identifikationsverfahren durchlaufen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre Krankenkasse.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung, falls Ihre PIN gesperrt ist. Wir planen, in der App eine automatische Entsperrfunktion mit Ihrem Personal Unblocking Key (PUK) einzurichten.
Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Ihre Karte ist nicht für eine NFC-Anmeldung geeignet.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gesundheitskarte folgende Merkmale aufweist: Unterhalb der Streifen in Schwarz-Rot-Gold in der rechten oberen Ecke befindet sich eine sechsstellige Nummer. Hierbei handelt es sich um die Kartenzugangsnummer (Card Access Number, CAN). Verfügt Ihre Karte über keine CAN, handelt es sich um keine NFC-kompatible Gesundheitskarte. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenversicherung, um eine neue Karte zu beantragen. - Ihr Gerät verfügt über keine NFC.
Near Field Communication (Nahfeldkommunikation, NFC) ist eine weitverbreitete Technologie, über die die App die Kommunikation mit Ihrer Gesundheitskarte aufnimmt. Sollte Ihr Gerät über kein NFC-Modul verfügen (wenn Sie beispielsweise die E-Rezept-App auf einem iPad nutzen), können Sie sich in der App nicht mit Ihrer Gesundheitskarte anmelden. In diesem Falle können Sie Rezepte per Scan-Funktion in die App importieren. - Das NFC Ihres Geräts ist deaktiviert.
Navigieren Sie in die Geräteeinstellungen und aktivieren Sie dort NFC. NFC muss lediglich für die Anmeldung aktiviert sein. Nach der Anmeldung können Sie es wieder deaktivieren. - Das NFC Ihres Geräts scheint zu schwach zu sein.
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Verbindung zwischen Gerät und Gesundheitskarte verbessern können, gegebenenfalls indem Sie die Gerätehülle abnehmen. - Die Verbindung zwischen Gerät und Karte bricht mitten im Anmeldeprozess ab.
Unser Tipp: Legen Sie die Gesundheitskarte auf eine glatte, ebene Fläche, etwa auf einen Tisch. Legen Sie anschließend Ihr Gerät mit dem Geräterücken auf die Gesundheitskarte und ziehen Sie es langsam von oben nach unten über die Karte. Wird eine Verbindung hergestellt, lassen Sie das Gerät ruhig liegen, bis die Authentifizierung abgeschlossen ist.
Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Ihre Karte ist nicht für eine NFC-Anmeldung geeignet.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gesundheitskarte folgende Merkmale aufweist: Unterhalb der Streifen in Schwarz-Rot-Gold in der rechten oberen Ecke befindet sich eine sechsstellige Nummer. Hierbei handelt es sich um die Kartenzugangsnummer (Card Access Number, CAN). Verfügt Ihre Karte über keine CAN, handelt es sich um keine NFC-kompatible Gesundheitskarte. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenversicherung, um eine neue Karte zu beantragen. - Ihr Gerät verfügt über keine NFC.
Near Field Communication (Nahfeldkommunikation, NFC) ist eine weitverbreitete Technologie, über die die App die Kommunikation mit Ihrer Gesundheitskarte aufnimmt. Sollte Ihr Gerät über kein NFC-Modul verfügen, können Sie sich in der App nicht mit Ihrer Gesundheitskarte anmelden. In diesem Falle können Sie Rezepte per Scan-Funktion in die App importieren. - Das NFC Ihres Geräts ist deaktiviert.
Navigieren Sie in die Geräteeinstellungen und aktivieren Sie dort NFC. NFC muss lediglich für die Anmeldung aktiviert sein. Nach der Anmeldung können Sie es wieder deaktivieren. - Das NFC Ihres Geräts scheint zu schwach zu sein.
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Verbindung zwischen Gerät und Karte verbessern können, gegebenenfalls indem Sie die Gerätehülle abnehmen. - Die Verbindung zwischen Gerät und Karte bricht mitten im Anmeldeprozess ab.
Unser Tipp: Legen Sie die Gesundheitskarte auf eine glatte, ebene Fläche, etwa auf einen Tisch. Legen Sie anschließend Ihr Gerät mit dem Geräterücken auf die Gesundheitskarte und ziehen Sie es langsam von oben nach unten über die Karte. Wird eine Verbindung hergestellt, lassen Sie das Gerät ruhig liegen, bis die Authentifizierung abgeschlossen ist.
Diese Funktionalität ist geplant und wird zeitnah umgesetzt. Aktuell können Sie nur eine Gesundheitskarte in der App anmelden.
Neben Ihrer Gesundheitskarte können Sie für die Anmeldung in der App auch biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) nutzen. Hierzu verwendet die E-Rezept-App automatisch die biometrischen Sensoren Ihres Geräts.
Weil es komfortabler ist. Aus Sicherheitsgründen wird Ihre Anmeldung bei der E-Rezept-App über drei Faktoren abgesichert: Ihre Kartenzugangsnummer (CAN), eine geheime PIN und Ihre Gesundheitskarte. Um diesen Vorgang nicht bei jeder erneuten Anmeldung wiederholen zu müssen, können diese Informationen biometrisch gesichert auf Ihrem Gerät abgelegt werden.
Ja. Wenn Sie zwischenzeitlich eine neue Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie weiterhin auf die Daten zugreifen. Bitte beachten Sie, dass Sie neben der neuen Gesundheitskarte auch eine neue PIN von Ihrer Krankenkasse benötigen. Sofern Sie noch keine neue Gesundheitskarte erhalten haben, beantragen Sie bitte umgehend eine neue bei Ihrer Krankenkasse. Sie dient als Nachweis für Ihren Versichertenstatus und ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausstellen kann.