Früherkennung

Von Betroffenen selbst wird Krebs häufig erst im fortgeschrittenen Stadium bemerkt, wenn bereits Organe geschädigt und Metastasen (Tochtertumoren) gebildet wurden. Daher kommt es auf ärztliche Früherkennung an. Denn bei rechtzeitiger Diagnose bestehen sehr gute Heilungschancen. Machen Sie mit!

Der Leistungsanspruch für Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs wird künftig einheitlich und damit einfacher ausgestaltet: Frauen und Männer können dann ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür mit seinem heutigen Beschluss seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geändert. Der ursprünglich unterschiedlich ausgestaltete Anspruch zu den Früherkennungsprogrammen für Frauen und Männer ging zurück auf Daten des Robert Koch-Instituts, die für Männer ein höheres Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren aufzeigten als für Frauen. Die beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hatte jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt. Zudem vereinfacht ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis.

Künftig gleicher Anspruch auf Untersuchungen und Intervalle für Frauen und Männer

Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Darmkrebs-Früherkennung, die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Koloskopie können auch bereits Krebsvorstufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln können. Einheitlich geregelt ist nun:

  • Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
  • Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.

Krebsvorsorge für Frauen

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Ab 20 Jahren besteht ein jährlicher Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. Untersucht werden die Gebärmutter, der Eileiter und die Eierstöcke.
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Ab 30 Jahren wird zusätzlich die Brust abgetastet und die Haut untersucht, ab 45 Jahren darüber hinaus der Enddarm.
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Ab 50 Jahren – 75 Jahren können Frauen eine Mammografie wahrnehmen. Dazu werden sie alle zwei Jahre zu einer Röntgenkontrolluntersuchung der Brust eingeladen (www.ein-teil-von-mir.de).
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Ab 50 Jahren können Sie eine Spiegelung des Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung durchführen lassen.

Krebsvorsorge für Männer

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Ab 45 Jahren haben Männer Anspruch auf die jährliche Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. In dieser werden Dickdarm, Prostata, die äußeren Genitalien und die Haut untersucht. Außerdem erfolgt ein Schnelltest auf Blut im Stuhl.
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Ab 50 Jahren können Sie eine Spiegelung des Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung durchführen lassen.