Kindervorsorgeuntersuchungen

Früh erkannt, lassen sich Abweichungen in der körperlichen und seelischen Entwicklung meist schnell und erfolgreich behandeln. Daher sollten Eltern mit Ihren Kindern die sogenannten U-Untersuchungen wahrnehmen – eine unersetzliche, einfache und kostenlose Möglichkeit, in Sachen Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes sicherzugehen. Dabei prüft der Kinderarzt, ob sich das Kind in seinen Körperfunktionen und Fähigkeiten gesund und altersentsprechend entwickelt, z. B. in Sachen Größe, Gewicht, Motorik, Körperbau und -haltung, Hören, Sehen, allgemeine Auffälligkeiten, Zähne/ Kiefer, Aufmerksamkeit, Sprachentwicklung und Sozialverhalten.

Zu den gesetzlichen U-Untersuchungen zählen:

U1

1.–4. Stunde, Erstuntersuchung nach der Geburt, einschließlich Untersuchung von Herz, Atmung, Hautfarbe

U2

3.–10. Lebenstag, mit Blutuntersuchung

U3

4.–5. Lebenswoche

U4

3.–4. Lebensmonat

U5

4.–5. Lebenswoche

U6

4.–5. Lebenswoche

U7

4.–5. Lebenswoche

U8

Ende 4. Lebensjahr

U9

Anfang 6. Lebensjahr, mit Prüfung der Schulreife

J1

Lebensjahr, mit Prüfung von Pubertätsentwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schul- und Gesundheitsverhalten, Kropfbildung

Neben den U-Untersuchungen übernehmen wir bis 17 Jahren umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Die BKK SBH leistet im Rahmen unserer Extraleistungen „Starke Kids“ noch sehr viel mehr. Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Extraleistungen Extravorsorge für Kinder und Jugendliche „Starke Kids“.