Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

versicherungsfreiheit

Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt.

Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch eine Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses scheidet ein Arbeitnehmer erst nach Ablauf des Kalenderjahres aus, sofern auch im folgenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

Jahresarbeitsentgeltgrenze
2022
2023

allgemeine JAE-Grenze

64.350 €

66.600 €

besondere JAE-Grenze*

58.050 €

59.850 €

*) Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 ausschließlich privat krankenversichert waren und eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben.