Homöopathische Arzneimittel

Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr.

  • das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet
  • die Einnahme ist medizinisch notwendig, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
  • das Arzneimittel wurde in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zuverlässigen Versandhandel bezogen
  • zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen