Gesundheitskonto „Junge Familie“

Das Gesundheitskonto „Junge Familie“ wurde speziell für Ihre Bedürfnisse während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes entwickelt. Dabei erstatten wir Ihnen pro Schwangerschaft in Summe bis zu 120 € für Leistungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen:

  • Eine Nackenfaltenmessung (bis 100 €)
  • Zusätzliches Screening wie Ersttrimesterscreening oder Harmony-Test (bis 100 €)
  • Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung (bis 50 €)
  • Max. vier zusätzliche Blutuntersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien wie den Glukosetoleranztest, Streptokokkentest, Toxoplasmosetest, Triple-Test, Windpockentest oder Zytomegalietest (bis 25 €)
  • Von einem zugelassenen Arzt auf einem Privatrezept verordnete Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure oder Magnesium, sowie Eisenpräparate zur Unterstützung der gesunden Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft (bis 50 €)
  • Die Teilnahme des Ehegatten bzw. Lebenspartners an einem Geburtsvorbereitungskurs (bis 50 €)
  • Eine Akupunkturbehandlung zur Geburtsvorbereitung (bis 25 €)
  • Gesundheitskurse für Mutter und Baby im ersten Lebensjahr zur Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens und der Früherkennung (volle Kostenübernahme bis 50 €)

Wird das Kind nach der Geburt bei der BKK SBH versichert, erhöht sich der Maximalbetrag des Gesundheitskontos „Junge Familie“ auf 180 €. Sind darüber hinaus auch beide Eltern am Ende der Laufzeit des Gesundheitskontos „Junge Familie“ bei der BKK SBH versichert, erhöht sich das Konto auf 220 €.

Die Untersuchungen müssen von einem zur kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder einer zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Hebamme empfohlen und durchgeführt werden.

Reichen Sie zur Erstattung die zahlungsbegründenden Unterlagen bis spätestens drei Monate nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes bei uns ein.

Fordern Sie die Unterlagen zum „Gesundheitskonto Junge Familie“ hier an!