Ab dem 1. Oktober 2017 können elektronische Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation nicht mehr in den Praxisverwaltungssystemen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser eingelesen werden. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat diese für ungültig erklärt. Weiterhin gültig bleiben die eGK der Kartengeneration 1plus und 2, wobei die Generation 1plus sich optisch nicht von der Generation 1 unterscheidet. Auf beiden Karten ist ein G1 aufgedruckt.
Nach unseren Informationen informieren einige Ärzte ihre Patienten darüber, dass Karten mit dem Aufdruck G1 ab 1. Oktober 2017 nicht mehr eingelesen würden und in der Folge der Patient seine ärztliche Versorgung privat zu finanzieren hätte.
Nach Auffassung der GKV ist dieses Vorgehen unzulässig. Insbesondere ist eine Unterscheidung der Kartengenerationen durch die reine Inaugenscheinnahme nicht erkennbar, sondern nur durch Einlesen der Karte möglich.
Die BKK SBH hat im Übrigen alle ihre Versicherten mit einer neueren Karte (G1plus bzw. G2) versorgt. Sie besitzen damit alle eine gültige Gesundheitskarte.