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Freiwillige
Mitgliedschaft

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Vorversicherungszeit

Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Mitgliedschaft nach dem Ende der Versicherung freiwillig fortsetzen. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vorher eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden hat. Alternative: In den letzten 5 Jahren vor Ende der Mitgliedschaft kann eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden.

Wichtig: Die freiwillige Mitgliedschaft muss immer an die bisherige Versicherung anschließen.

Obligatorische Anschlussversicherung

Im Anschluss an Ihren bisherigen Versicherungsschutz bei der BKK SBH setzt sich Ihre Mitgliedschaft im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung fort.

Verfügen Sie über einen lückenlosen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach unserem Hinweis Ihren Austritt erklären. Der Austritt wird wirksam, sobald Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist der Austritt unwirksam.

Die obligatorische Anschlussversicherung greift nicht, wenn

  • Sie im Anschluss an Ihren bisherigen gesetzlichen Versicherungsschutz die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen oder
  • ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs besteht und Sie im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen.

Bankverbindungen

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LBBW

IBAN: DE10 6005 0101 0004 3841 79
SWIFT-BIC: SOLADEST600

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Volksbank Trossingen

IBAN: DE55 6429 2310 0010 2100 08
SWIFT-BIC: GENODES1TRO

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Sparkasse Trossingen

BAN: DE13 6435 0070 0000 9089 75
SWIFT-BIC: SOLADES1TUT

Beiträge als freiwilliges Mitglied der BKK SBH
ab dem 1. Januar 2024 auf einen Blick

Höchstbeitrag für Selbständige

Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, sich bei der BKK SBH freiwillig zu versichern. Als Grundlage für die Beitragsberechnung dient die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 € für das Jahr 2024. Daraus ergibt sich folgender Höchstbeitrag:

Beiträge zurmit Anspruch auf Krankengeld (ab dem 43. Tag)ohne Anspruch auf Krankengeld
Krankenversicherung822,31 €791,26 €
Pflegeversicherung
175,95 €175,95 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag (für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)31,05 €31,05 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag (für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)-12,94 €-12,94 €

Mindestbeitrag für Selbständige

Wenn Sie niedrigere Einnahmen nachweisen, werden die Beiträge nach Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit bemessen, mindestens jedoch aus 1.178,33 €. Daraus errechnet sich ein Mindestbeitrag von:

Beiträge zurmit Anspruch auf Krankengeld (ab dem 43. Tag)ohne Anspruch auf Krankengeld
Krankenversicherung187,24 €180,17 €
Pflegeversicherung
40,06 €40,06 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag (für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)7,07 €7,07 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag (für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)-2,95 €-2,95 €

Sonstige freiwillig Versicherte

Bei sonstigen Personen wird eine Mindestgrenze von 1.178,33 € zugrunde gelegt. Daraus folgt ein Mindestbeitrag von monatlich:

Beiträge zurohne Anspruch auf Krankengeld
Krankenversicherung
180,17 €
Pflegeversicherung
40,06 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag (für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)7,07 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag (für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)-2,95 €
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