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Versicherung für
Arbeitnehmer

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Versicherungsfreiheit bei Ãœberschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt.

Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch eine Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses scheidet ein Arbeitnehmer erst nach Ablauf des Kalenderjahres aus, sofern auch im folgenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

*) Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 ausschließlich privat krankenversichert waren und eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben.

Arbeitnehmer, die bereits älter als 55 Jahre sind

Personen, die nach dem 55. Lebensjahr versicherungspflichtig werden, ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, wenn sie unmittelbar zuvor keinen ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können.

Weitere Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit:

  • Es bestand in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz.
  • Sie oder der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner war in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig.

Das bedeutet auch, dass der Ehegatte bzw. Lebenspartner eines Beamten, Selbstständigen oder aus anderen Gründen versicherungsfreien Arbeitnehmers durch Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach dem 55. Lebensjahr in der Regel nicht versicherungspflichtig wird.

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