Soziotherapie

Für Versicherte, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Leistungen selbständig zu beanspruchen, haben Anspruch auf Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird  oder wenn diese geboten aber nicht ausführbar ist. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt hier zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € für Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind.