Massagen und Krankengymnastik

Die BKK SBH übernimmt die Kosten für Heilmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie.

Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10 % des Mittels zuzüglich 10 € je Verordnung.